Bonn. Das Netto-Kirchensteueraufkommen ist 2024 gegenüber dem Vorjahr zwar um 5,3 Prozent auf 745 Millionen Euro gestiegen. Doch im Mittel ist in den vergangenen Jahren eine „Seitwärtsbewegung“ mit etwa gleichbleibenden Kirchensteuereinnahmen zu verzeichnen, so Oberkirchenrat Henning Boecker, Leiter der Finanzabteilung im Landeskirchenamt, in seinem Finanzbericht an die 79. Landessynode der Evangelischen Kirche im Rheinland. Bei gleichzeitig steigenden Ausgaben führt das im landeskirchlichen Haushalt schon 2025 zu einer Unterdeckung von acht Millionen Euro und 2026 von 18 Millionen Euro.
Auch wenn Boecker für die nächsten Jahre bei den Kirchensteuern zunächst weiter von einem Nullwachstum ausgeht und erst später mit einem leichten Absinken rechnet, erfordern nicht nur steigende Personal- und Sachkosten sowie die Inflation, sondern auch bereits beschlossene neue kirchliche Aufgaben verstärkte Sparbemühungen, um das strukturelle Defizit des landeskirchlichen Haushalts wieder zu schließen und ein dauerhaftes Angewiesensein auf die Rücklagen zu verhindern. „Das können wir uns gar nicht leisten über einen längeren Zeitraum“, so Boecker in der anschließenden Pressekonferenz zum Finanzbericht . Vom Gesamtkirchensteueraufkommen fließen jährlich 21 Prozent (rund 150 Millionen Euro) an die Landeskirche. Bis 2030 beläuft sich das nötige Sparvolumen im landeskirchlichen Haushalt auf knapp 30 Millionen Euro.
Finanzstrategie hat Einsparungen von 33 Millionen Euro zum Ziel
Inklusive eines Risikopuffers und eines strategischen Puffers für die nötige Transformation liegt der Synode daher eine Finanzstrategie für die Kirche der Zukunft zur Beschlussfassung vor, die bis 2030 Einsparungen in Höhe von 33 Millionen Euro im landeskirchlichen Haushalt vorsieht. Einsparungen von sieben Millionen Euro sollen dabei möglichst schon 2026 wirksam werden. Und bis Ende 2028 sollen genügend Sparmaßnahmen umgesetzt sein, um für 2029 wieder einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen zu können. Wo konkret gespart wird, soll in einem Beratungsprozess im Laufe dieses Jahres erarbeitet und dann der Synode 2026 zum Beschluss vorgelegt werden.
Bisherige Umlagenhöhe für Versorgung und Beihilfe reicht nicht aus
Auch bei den Versorgungs- und Beihilfelasten ist eine Anpassung dringend erforderlich. Seit 2008 laufen verstärkt Bemühungen, die lange vernachlässigten Rückstellungen zur Deckung der Versorgung und Beihilfe der Pfarrer*innen und Kirchenbeamt*innen im Ruhestand zu erhöhen. Bei der Versorgung ist der angestrebte kapitalgedeckte Deckungsgrad von 70 Prozent zwar inzwischen sogar um vier Prozent übertroffen worden, aber bei den rapide steigenden Beihilfekosten klafft noch eine große Lücke. Um das Ziel nicht zu verfehlen, bis 2030 bei Versorgung und Beihilfe zusammen eine Deckung von 70 Prozent zu gewährleisten, liegt der Synode der Vorschlag vor, die entsprechende Umlage ab 2026 von derzeit 18 auf 23 Prozent des Netto-Kirchensteueraufkommens zu erhöhen. Auf die Kirchenkreise und Gemeinden kämen damit zusätzliche Belastungen zu. Ziel ist es, die Versorgungs- und Beihilfelasten möglichst gerecht auf die unterschiedlichen Generationen zu verteilen.
Systemwechsel bei den Dienstverhältnissen steht zur Diskussion
In der Konsequenz steht auf dieser Synode auch, möglichst im Gleichschritt mit den anderen Landeskirchen, ein Systemwechsel von öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnissen zu privatrechtlichen Arbeitsverhältnissen zur Diskussion. Er würde sich aber erst sehr langfristig auf die Versorgungslasten auswirken, da die bereits bestehenden Dienstverhältnisse davon unberührt blieben und die Zahl der Neueinstellungen auch mittlerweile weit unter der vergangener Jahre liegt.