Was ist ein Dimissoriale?
Das Wort klingt kompliziert, der Sachverhalt ist aber ganz einfach!
Für sog. Amtshandlungen (Taufe, Konfirmation, Trauung, Beerdigung), ist grundsätzlich der Pfarrer/die Pfarrerin der Kirchengemeinde zuständig, in der das Gemeindeglied wohnt. Für Trauungen können in bestimmten Fällen auch mehrere Pfarrer/-innen zuständig sein. Möchte ein Gemeindeglied eine Amtshandlung in einer anderen Gemeinde durchführen lassen, wird dazu im Vorfeld eine pfarramtliche Abmeldebescheinigung, das Dimissoriale (lat. = Entlassschein), benötigt.
Dieses Dimissoriale brauchen Sie als Glied der Evangelischen Kirchengemeinde St. Augustin und Hangelar z. B. dann, wenn Sie in einer anderen Kirchengemeinde heiraten wollen oder wenn Ihr Kind in einer anderen Stadt oder einem anderen Ort getauft oder konfirmiert werden soll. Das Dimissoriale bescheinigt Ihre Zugehörigkeit zur Evangelischen Kirchengemeinde St. Augustin und Hangelar, damit die andere Gemeinde die Trauung, Taufe, Konfirmation oder auch Beerdigung durchführen kann. Gleichzeitig stellt das Dimissoriale sicher, dass die andere Kirchengemeinde unserem Gemeindebüro eine vollzogene Hochzeit, Taufe, Konfirmation oder Beerdigung mitteilt, denn diese Amtshandlungen werden auch bei uns als Ihrer „Wohnsitzgemeinde“ ins Kirchenbuch eingetragen.
Sie können Ihr Anliegen hier an unser Gemeindebüro schreiben, um die nötigen Schritte einzuleiten. Teilen Sie uns in Ihrer Nachricht bitte folgende Information mit:
– Ihren Namen,
– Ihre Adresse,
– Ihr Geburtsdatum,
– die Amtshandlung, um die es geht,
– das vorgesehene Datum und
– die Gemeinde, in der die Amtshandlung stattfinden soll.
Sie können Ihr Dimissoriale dann zu den Öffnungszeiten des Gemeindebüros selbst abholen oder sich auf dem Postweg zuschicken lassen.