Bestattung

FAQ

Was geschieht bei der kirchlichen Bestattung?

Welche Bestattungsarten gibt es?

Kann ein Angehöriger kirchlich bestattet werden, der nicht in der Kirche ist?

„Ich bin gewiss, dass weder Tod noch Leben, weder Engel noch Mächte noch Gewalten, weder Gegenwärtiges noch Zukünftiges, weder Hohes noch Tiefes noch eine andere Kreatur uns scheiden kann von der Liebe Gottes, die in Christus Jesus ist, unserm Herrn“ (Apostel Paulus im Römerbrief, Kap 8, 38+39). Christen haben von Anfang an ihre Toten zur letzten Ruhe geleitet. Die Bestattung ist Ausdruck der Liebe und der Achtung gegenüber den Verstorbenen.

Was geschieht bei der kirchlichen Bestattung?

Die kirchliche Bestattung besteht aus dem Bestattungsgottesdienst und dem Gang zum Grab (auch in umgekehrter Reihenfolge möglich). Der Bestattungsgottesdienst in der Kirche oder in der Friedhofskapelle wendet sich an die Trauernden, die sich versammelt haben.

Er besteht aus Liedern, biblischen Texten, Gebeten und der Predigt. Das Leben des/ der Verstorbenen wird in Erinnerung gerufen. Es kommt die Wirklichkeit des Todes zur Sprache. Zugleich wird die Hoffnung auf das Leben bei Gott bezeugt.

Welche Bestattungsarten gibt es?

Es gibt die Möglichkeit zur Erdbestattung. Bei der Erdbestattung wird der Leichnam in einem Sarg in die Erde versenkt.

Es gibt die Möglichkeit einer Feuerbestattung. Der Feuerbestattung geht die Einäscherung des Leichnams voraus, die nur in behördlich genehmigten Anlagen (Krematorien) vorgenommen werden darf. Die Aschenreste werden in einer Urne aufbewahrt und dann in einem Grab beigesetzt.

Eine weitere besondere Art der Feuerbestattung ist die Seebestattung. Die Versenkung von Urnen auf hoher See bedarf der Genehmigung durch die zuständige Behörde.

Die evangelische Kirche bietet sowohl für alle Bestattungen eine gottesdienstliche Begleitung an.

Wird eine kirchliche Bestattung außerhalb des letzten Wohnsitzortes des/ der Verstorbenen und von einem anderen Pfarrer/ einer anderen Pfarrerin durchgeführt, benötigen die Angehörigen eine formelle Erlaubnis („Dimissoriale“). Sie wird vom Pfarramt ausgestellt, in der der/ die Verstorbene seinen/ ihren letzten Wohnsitz hatte.

Kann ein Angehöriger kirchlich bestattet werden, der nicht in der Kirche ist?

Die kirchliche Bestattung setzt voraus, dass der/ die Verstorbene der evangelischen Kirche angehört hat. Ist der/ die Verstorbene zu Lebzeiten aus der Kirche ausgetreten, respektiert die Kirche diese Entscheidung.

Deshalb kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen eine kirchliche Bestattung stattfinden. In der Kirchenordnung (KO) der Evangelischen Kirche im Rheinland heißt es dazu: „Waren die Verstorbenen nicht Glied der evangelischen Kirche, kann auf Bitten der evangelischen Angehörigen ausnahmsweise eine kirchliche Bestattung stattfinden, wenn dies aus seelsorglichen Gründen angezeigt erscheint. Eine kirchliche Bestattung kann nicht stattfinden, wenn die Verstorbenen sie ausdrücklich abgelehnt haben.“ (KO, Art. 63)

Hat der/ die Verstorbene einer anderen anerkannten christlichen Kirche angehört, ist auf Wunsch der Angehörigen eine kirchliche Bestattung durch einen evangelischen Pfarrer/ eine evangelische Pfarrerin unter Umständen möglich. Welche anderen christlichen Kirchen die evangelische Kirche anerkennt, sind in der „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen“ aufgeführt.

Ansprechpartner Bezirk Christuskirche (Hangelar)

Angelika Hagena
An der Vogelweide 81
53229 Bonn

phone (02 28) 9 48 97 15
email symbol angelika.hagena@ekir.de

Präsenzzeit in der Christuskirche: Do., 9:00 bis 12:00 Uhr
phone (0 22 41) 2 95 21

Ansprechpartner Bezirk Pauluskirche (Sankt Augustin Ort)

Thorsten Diesing
Fröbelstraße 2
53757 Sankt Augustin

phone (0 22 41) 2 13 39
email symbol thorsten.diesing@ekir.de