Wie werde ich Mitglied in der Evangelischen Kirche?
Wenn Sie noch nicht getauft sind, vollzieht sich der Eintritt in die Evangelische Kirche durch die Taufe.
Wenn es sich nicht um die Kindestaufe handelt, ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig. Andernfalls findet ein Taufgespräch mit den Eltern statt. Nehmen Sie bitte Kontakt zu den Pfarrer*innen der Gemeinde auf.
In der Regel findet die Taufe in unserer Gemeinde im Rahmen des Sonntagsgottesdienstes statt.
Wenn Sie bereits getauft sind, aber kein Kirchenmitglied mehr sind, wenden Sie sich an unsere Pfarrer*innen oder an eine Kircheneintrittsstelle. Dabei ist es unerheblich, ob Sie evangelisch oder römisch-katholisch getauft wurden. Die Taufe bleibt immer gültig, Sie müssen keinen Kurs besuchen und keine Glaubensprüfung ablegen.
Die Aufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden.
Und was kostet das?
Für’s Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen. Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten bewegen eine Menge! Auch für Sie.
Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohn oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche braucht diese finanziellen Mittel, um ihre Aufgaben erfüllen zu können. Die gezahlte Kirchensteuer wirkt im Rahmen der Sonderausgaben einkommensteuermindernd.
Rechte und Pflichten
- Sie können am Abendmahl teilnehmen.
- Sie können Patin oder Pate werden.
- Sie haben Anspruch auf seelsorgerliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
- Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
- Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
- Sie können an den Wahlen zur Gemeindeleitung (Presbyterium) und an den Gemeindeversammlungen teilnehmen.
- Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
- Mit der Mitgliedschaft in der Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.
Was ist nötig?
Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn vorhanden, bringen Sie doch auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und -ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mit.
Haben Sie noch Fragen?
Dann wenden Sie sich bitte an uns, s. Kontakt
Ansprechpartner Bezirk Christuskirche (Hangelar)
Angelika Hagena
An der Vogelweide 81
53229 Bonn
(02 28) 9 48 97 15
angelika.hagena@ekir.de
Präsenzzeit in der Christuskirche: Do., 9:00 bis 12:00 Uhr
(0 22 41) 2 95 21
Ansprechpartner Bezirk Pauluskirche (Sankt Augustin Ort)
Thorsten Diesing
Fröbelstraße 2
53757 Sankt Augustin