Liebe Gemeinde,
seit Beginn des Jahres 2022 ist in allen Kirchengemeinden unseres Kirchenkreises
das Schutzkonzept „Achtgeben“ zur Prävention von (sexualisierter) Gewalt verbindlich.
Was ist das?
Es bedeutet, dass alle haupt- und ehrenamtlich Mitarbeitende in unserer Gemeinde und auch alle Besucher*innen angehalten sind, in besonderer Weise achtzugeben auf alle Schutzbefohlenen, d.h. Kinder, Jugendliche, alte Menschen und Menschen mit Behinderungen. Ziel ist der umfassende Schutz vor Grenzverletzungen jeder Art.
Dafür wurde eine Reihe von Maßnahmen verbindlich eingeführt, die im Laufe des Jahres 2022 nach und nach wirksam werden.
- Alle ehrenamtlich Mitwirkende in der Gemeinde ab 14 Jahren mit direktem Kontakt zu Schutzbefohlenen benötigen ein erweitertes Führungszeugnis oder müssen bei nur sehr kurzfristigem Einsatz eine Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben.
- Alle, die in den Gemeinderäumen eine Gruppe leiten mit direktem Kontakt zu Schutzbefohlenen oder im Besuchsdienst mithelfen, müssen eine Fortbildung zum Thema besuchen. Diese Fortbildungen werden immer wieder angeboten und sind verpflichtend. Informationen dazu erhalten Sie im Gemeindebüro.
Wer immer in der Gemeinde Rat braucht, weil er oder sie ein ungutes Gefühl im Hinblick auf Grenzverletzung und Fragen zu Grenzen hat, kann sich an die Ansprechpersonen unserer Gemeinde wenden:
Ansprechpersonen Bezirk Christuskirche in Hangelar
Meike Hardung
meike.pfadi@gmail.com
(01 51) 51 27 51 50
Matthias Jaeger
matthias.jaeger@ekir.de
(0 22 41) 9 05 72 70
Ansprechpersonen Bezirk Pauluskirche in St. Augustin Ort
Karola Honka-Makies
karola.honka-makies@ekir.de
(0 22 41) 25 90 96
Kevin-Oliver Gläsner
kevin-oliver.glaesner@ekir.de
(0 22 41) 9 44 14 30
Auf Wunsch wirst Du/werden Sie zeitnah zurückgerufen, alles wird vertraulich behandelt.
Alternativ gibt es auch die Möglichkeit, (anonym) einen der ausliegenden Beschwerdebögen auszufüllen und in den Briefkasten des Gemeindezentrums einzuwerfen.
Im Jugendbereich steht ein Ordner mit weiteren Informationen zu unserem Schutzkonzept: z.B. weitere Ansprechpersonen außerhalb der Gemeinde und Hinweise zum Vorgehen im Interventionsfall.
Der vollständige Text des Schutzkonzepts sowie der Beschwerdebogen sind als Download bereitgestellt.